
mit freundlicher genehmigung von schroeders-hundeleben
vor einiger zeit erwähnte ich einen artikel im WUFF 3/2007 über den versuch, die “english bulldog” zu retten und als “continental bulldog” gesund zu erhalten.
inzwischen ist der artikel im archiv der WUFF-site zum nachlesen: geburt einer neuen rasse/dr. hans räber, ausgabe 2007-03
bei der suche nach dem artikel ist mir ein zweiter, älterer artikel aufgefallen, der einige sehr spannende zitate und gedankengänge beinhaltet. die rettung einer rasse?/pascal becker, ausgabe 2006-10
wenig überraschend und dennoch erschütternd – erst drohende tierschutzgesetze sind für manche züchterInnen erst grund genug, in der zucht umzudenken. dass die rasse krank ist, ist zu wenig begründung. an mangelnder nachfrage scheitert qualzucht offensichtlich auch nicht. erst ein drohendes exekutieren des qualzuchtverbots führt zu einem umdenken – zumindest bei einer hand voll züchterInnen …
auch in diesem artikel bleibt das thema “verband” nicht unerwähnt:
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die im Verband verbliebenen Züchter gesunder Linien – wie viele vor ihnen – verabschieden und sich einer Zucht ohne VDH-Siegel widmen, da die interne Opposition auf Dauer ermüdend ist und die Nichtberücksichtigung bei den Prämierungen zermürbt.
diesem satz ist nichts hinzuzufügen, auch wenn manche es gar nicht gerne hören/lesen.
und – auch der hundehalter kommt nicht ungeschoren davon:
Verantwortung der Hundehalter: Nachfrage bestimmt Markt
Wie so oft, wird von vielen Menschen kritisiert, dass der Staat zu wenig tue, um der Qualzucht vorzubeugen. Fakt jedoch ist, dass auch der Absatz der „Ware” English Bulldog regulären Marktgesetzen unterliegt. Sofern es keine Nachfrage nach den missgebildeten Exemplaren der Rasse gibt, werden diese auch nicht gezüchtet. Das Hauptaugenmerk sollte demgemäß vor allem darauf liegen, die an diesen Hunden interessierten Menschen über die mit dem Erwerb verbundenen moralisch-ethischen, finanziellen und die Tierquälerei unterstützenden Aspekte aufzuklären, ganz abgesehen von den Konsequenzen einer Partnerschaft mit nichts anderem als einem zeitlebens behinderten Hund.
der autor definiert im übrigen qualzucht wie folgt:
Zumindest einen täglichen Spaziergang von einstündiger Dauer in moderatem Tempo sollte jeder gesunde Wolfsabkömmling absolvieren können. Kann er dies nicht, weil er „serienmäßig” zu schwer gebaut oder Gliedmaßen oder Atmungsorgane dies nicht zulassen, so gebe ich zu bedenken, dass allein dies den moralischen Tatbestand der Qualzucht erfüllt.
das zusammenspiel aus verband (mit richterwesen und zuchtbetreuung), züchterInnen und hundehalterInnen ist immer das selbe. es funktioniert nur dann, wenn alle zusammenspielen und mitmachen. und – opposition ist möglich, auch wenn dies – zumindest in den anfängen – ein arbeiten neben dem verband bedeutet. die continental bulldog ist noch nicht FCI anerkannt. doch die nachfrage nach den gesunden bulldogen ist da. und auch in deutschland gibt es inzwischen den ersten continental bulldog wurf.
wie weit muss eine rasse “runterkommen”, bevor ein umdenken stattfindet? braucht es wirklich erst qualzuchtgesetze samt drohender exekution, bevor sich was ändert?
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