mit freundlicher genehmigung von schroeders-hundeleben
in der schweiz reicht zur zuchtzulassung ein wesenstest. ausstellungsergebnisse sind gar nicht mehr von nöten. das klingt auf den ersten blick nicht uninteressant. der wesenstest ist immer wieder gesprächsthema. die schweiz geht voran. gleichzeitig hat man sich gegen die überprüfung des hetztriebes beim irish (in form von coursing oder rennen) ausgesprochen. der schweizer verband sieht den irish wolfhound nicht als hetzhund.
auch in österreich gibt es bestrebungen, einen wesenstest für windhunde einzuführen, ev. durch die BGH A zu ersetzen. parallel dazu kann man beobachten, dass ängstliches verhalten von windhunden im ausstellungsring so gut wie nie konsequenzen hat.
als das thema “kampfhunde” wieder mal ein angesagtes thema war, hab ich mich mit dem thema wesenstest auseinander gesetzt. was auf den ersten blick bestechend wirkt (mit einem einfachen test potentiell gefährliche beisser auszusortieren) wird bei genauerer betrachtung zur farce oder widerspricht dem wesen von hunden. teilweise wurde bei tests abnormales verhalten verlangt (völlig apathisches abliegen in situationen, in denen kommunikation in form von körpersprache natürlich wäre). der wesenstest konnte problemlos zum werkzeug gemacht werden, hundehalterInnen schwierigkeiten zu bereiten, ohne das eigentliche problem zu lösen. wer kennt sie nicht, die hunde die mitten in der nacht an der leine an irgendwelchen grünstreifen “gassi geführt” werden, die man unter tags nie zu sehen bekommt …
gespräche mit kynologisch erfahrenen und ausgebildeten menschen führten immer zu ähnlich lautenden ergebnissen: ein wesenstest – artgerecht durchgeführt – ist eine aufwendige angelegenheit, die sich über stunden zieht und von sehr, sehr erfahrenen menschen durchgeführt werden muss, um aussagekraft zu haben. die antwort auf die frage, ob diese personen sich denn zutrauen würden, so einen wesenstest zu machen, wurde unisono mit “nein!” beantwortet …
so einen test durch eine BGH A zu ersetzen, diese idee sorgte durchgehend für erheiterung. für alle, die sich in unterordnung nicht auskennen, die BGH A ist die erste, kleinste prüfung, sämtliche übungen sind an der leine zu absolvieren. und nicht alle hundeschulen sollen es so genau mit der überprüfung auf verbotene hilfsmittel nehmen. von einem dopingtest, ob dem hund ev. beruhigende medikamente verabreicht wurden, hab ich überhaupt noch nie gehört. kurz, ich zweifle an der sinnhaftigkeit, die BGH A als wesenstest zu sehen. wer will, wird einen weg finden, mit seinem hund die BGH A zu bestehen.
abgesehen von einer sinnhaftigkeit eines wesenstests und dem enormen aufwand für einen halbwegs fairen und seriösen wesenstest sollte auch folgendes nicht unbeachtet bleiben:
der wesenstest ist in der öffentlichen meinung ziemlich fest mit dem begriff “kampfhund” verknüpft. entschliesst sich der zuchtverband nun, einen wesenstest für windhunde einzuführen, ist wohl der zu erwartende reflex bei jenen, die sich nicht in die materie vertiefen, “ja, haben die windhunde denn das notwendig? müssen wohl eine sehr gefährliche rasse sein, diese windhunde!” und wenn pandoras büchse mal geöffnet ist …
wer einen (wind)hund sucht, der apathisch alles über sich ergehen lässt und nichtmal mit der wimper zuckt, egal, ob er selbst bedroht wird oder der mensch an seiner seite – für den gibt es den perfekten hund längst. den stoffhund! der ist auch relativ einfach zu prodzieren und zu verkaufen. in der haltung ist er problemlos und preisgünstig. aber lebende tiere in die richtung wandelnder plüschfiguren zu selektieren, nur damit sie sich einfacher an unbedarfte verkaufen lassen, halte ich für den falschen weg.
allerdings diskutiere ich inzwischen unter freundInnen, ob nicht ein wesenstest für züchterInnen und hundehalterInnen angedacht werden sollte …



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