marx ist theorie, …

mit freundlicher genehmigung von schroeders hundeleben

… praxis ist murx. an diesen spruch fühlt man sich angesichts der “neuen zuchtordnung” erinnert. es stimmt, viele wünschten sich eine änderung der zuchtbedingungen. wunsch vieler ist eine zuchtzulassungsprüfung unabhängig vom showbetrieb. was wir bekommen haben, ist eine schwammige zuchtzulassungsprüfung, ein mehr an vorgeschriebenen ausstellungsbesuchen und nicht ganz durchschaubare untersuchungen, die sehr nach dem motto “auf´s aug´ drücken” wirken, wie es eine ehemalige zuchtwartin im rahmen eines ÖKW..-züchterseminars formulierte.
noch mal zur erinnerung, was bisher für die zucht von irish wolfhounds in österreich galt und bei bedarf durch eine sondergenehmigung ausgehebelt werden konnte:

  1. Die Hündin muss zum Zeitpunkt des Deckens mindestens 22 Monate alt sein, der Rüde muss mindestens 15 Monate alt sein.
  2. Die Hündin darf das 7. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Deckens nicht überschritten haben, für Rüden gibt es kein Höchstalter.
  3. Die Hündin darf nicht mehr als 4 Würfe insgesamt haben.
  4. Die Hunde müssen DCM-frei sein, wofür ein Befund als Nachweis gilt, der maximal 2 Jahre alt sein darf. Zum Untersuchungszeitpunkt muss der untersuchte Hund mindestens 15 Monate alt sein.
  5. Die Hunde müssen bei Ausstellungen bestimmte Formwerte erreicht haben (1 V oder 2 SG).
  6. Zwischen den Würfen müssen mindestens 12 Monate liegen, hat die Hündin mehr als 8 Welpen, dann muss die Pause mindestens 1,5 Jahre betragen.

ab jetzt lautet es wie folgt (fett sind die neuerungen):

  1. mindestalter für die zuchtzulassungsüberprüfung ist das vollendete 15. lebensmonat. mindestalter zur deckung der hündin ab dem vollendeten 22. lebensmonat, rüde ab erfüllung der zuchtvoraussetzung, also mit vollendetem 15. lebensmonat. die erstbelegung einer hündin muss vor dem vollendeten 6. lebensjahr erfolgen.
  2. die hündin darf längstens bis zum vollendeten 7. lebensjahr gedeckt werden.
  3. die hündin darf nicht mehr als 4 würfe haben.
  4. die hunde müssen DCM-frei sein, mindestalter für die untersuchung ist 15 monate, der befund ist max. 2 jahre gültig.
  5. die hunde müssen bei österreichischen ausstellungen zweimal bei verschiedenen richterInnen mindestens ein SG ab der zwischenklasse (ab 15 monate) erreicht haben. ausstellungen ausser konkurrenz gelten nicht.
  6. die hündin darf frühestens 10 monate nach dem letzten wurf wieder gedeckt werden, egal, wieviele welpen geworfen/aufgezogen wurden. wurde mit kaiserschnitt geboren, muss 18 monate bis zur nächsten deckung gewartet werden, nach zwei kaiserschnitten darf mit der hündin nicht mehr gezüchtet werden. als wurf gilt jede geburt, auch wenn keine welpen aufgezogen werden.

bis hier her also die änderung, dass die ergebnisse von österreichischen ausstellungen sein müssen und dass ein V nicht mehr ausreicht. es wirkt, als wolle man damit dem entgegenwirken, dass die meldezahlen bei den irish wolfhounds im vergangenen jahr massiv zurückgegangen sind. zwischen der formwertnote V und SG wird diesbezüglich nicht mehr unterschieden, beides gleich viel wert. hat man das glück, dass – wie im vergangenen jahr auch öfter vorgekommen – kurzfristig und nach dem letzten meldeschluss richter umbesetzt werden, muss man hoffen, dass man nicht vorgesetzt bekommt, was man ohnehin schon hatte. die auswahl an richterInnen, bei denen man in den vergangenen zwei jahren in österreich melden konnte, war nicht gerade gross. warum überhaupt ausstellungen besucht werden müssen, wenn bei der zuchtzulassungsüberprüfung abermals zwei FCI-richterInnen den hund bewerten – bleibt eines der rätsel der neuen zuchtordnung.

der abstand zwischen den würfen liegt bei einem jahr, egal, wie gross der wurf war. irish wolfhounds gelten als rasse, die durchaus auch sehr grosse würfe haben kann. der umfangreichste wurf, der mir bekannt ist, liegt bei 17 welpen, wovon 13 lebend geboren wurden. im falle grosser würfe also eine verschlechterung für die hündin …

für die zuchtzulassungsüberprüfung, die nun zwingend notwendig ist, gibt es ein eigenes, vierseitiges dokument, welches aus gründen der übersichtlichkeit extra behandelt wird.

was als erstes ins auge fällt, ist, dass jetzt wohl zwingeranlagen notwendig sind! 1.2 a) schreibt vor: jede zuchtstätte muss über eine geschützte unterkunft und einen auslauf im freien in sicht- und hörweite des wohnbereichs des züchters verfügen. züchten im haus mit auslauf im garten gilt wohl nicht mehr. wer aber seine hunde jahr und tag im zwinger hält, hat die anlagen ja schon und ist im vorteil … eine geschützte unterkunft, die (1.2 b) ) als wurflager, schlafstelle, rückzugsort und aufenthaltsort bei schlechtem wetter benützt werden kann, aus wärmedämmendem material hergestellt sein muss und beheizt werden kann, benötigt für einen irish wolfhound mindestens eine baugenehmigung und erfordert grossen bauaufwand. für hobbyzüchterInnen, die alle paar jahre mal ein zimmer im geheizten haus frei machen, ein absolut unverständlicher und unnötiger mehraufwand inkl. mehrkosten. warum die geschützte unterkunft nicht da sein kann, wo meine hunde die ganze zeit leben, nämlich im haus, ist ein weiteres rätsel der neuen zuchtordnung.

ich sehe nicht ein, warum ich meine hündin mit den welpen dann in den garten sperren soll, wo sie doch die ganze zeit bei uns im haus lebt!!! noch weniger sehe ich ein, warum ich so einen bau errichten soll, wenn er nichtmal verwendet wird. offensichtlich haben sich da züchterInnen stark gemacht, die ihre hunde im zwinger halten und die personen, die das ausgedeixelt haben, halten es allesamt für normal, dass man die hunde in zwingeranlagen hält. hallo aufwachen! es soll tatsächlich auch irish wolfhound züchterInnen geben, die KEINE zwingeranlagen für ihre hunde haben …

dass manche es sich richten können, sieht man – nebenbei bemerkt – an der ausnahme für italienische windspiele. für alle anderen windhunde ist es “sowohl hinsichtlich des motorischen und sozialen lernens als auch in bezug auf die innerartliche verständigung unverzichtbar” auslauf im freien zu haben. (1.2 c) ) nur für windspiele ist das (2.9) scheinbar nicht nötig. sind italienische windspiele keine hunde? oder keine windhunde? lernen die auch auf fliesen- und teppichboden motorisch und sozial? oder im blumentopf …?

haben sich manche einen verpflichtenden DNA-fingerprint für die welpen erhofft, um zu garantieren, dass die in den papieren angegebenen tiere auch tatsächlich die elterntiere sind, gibt es jetzt bloss ein verpflichtendes DNA-profil der zuchttiere. dieses profil ist bereits vor der zuchtzulassungsüberprüfung anzufertigen und natürlich auch zu bezahlen. hat man für den hund bereits ein DNA-profil (weil es in anderen ländern bereits freiwillig oder verpflichtend für welpen erstellt wird), gilt das profil für die zuchtzulassungsüberprüfung NICHT! wer übrigens die kosten und formulare im downloadbereich der ÖKW..-site sucht, sucht bis dato vergeblich …

für mich ein klarer fall von schikane ohne weiteren nutzen. welpen können nach wie vor ohne DNA-fingerprint verkauft werden und die welpenkäufer müssen darauf vertrauen, dass die angaben in den pedigrees stimmen …

welpen müssen nun auf leber shunt getestet werden, bevor sie abgegeben werden. dies ist eine durchaus sinnvoller test, den verantwortungsvolle züchterInnen bereits jetzt gemacht haben, wenn begründeter verdacht vorlag. zu wünschen wäre, wenn die ergebnisse auch veröffentlicht werden müssten, da lebershunt operiert werden kann und somit nicht auszuschliessen ist, dass shunt-hunde in die zucht gehen. man hätte also gleich ein bisschen weiter denken können …

empfohlen wird nun ein “ED (ellbogen röntgen)” ohne weitere erklärung. “ED” ist ein kürzel, unter dem 4 missbildungen zusammengefasst werden, die verschiedenste ursachen haben und nicht erblich sein müssen. die beschwerden treten meist in der stärksten wachstumsphase – im alter von 4 bis 8 monate – auf und erfordern zur korrekten diagnose einwandfreie, qualitativ hochwertige röntgenaufnahmen aus verschiedenen perspektiven. dafür ist narkose erforderlich. wer – bitte schön – legt seinen 4-8 monate alten iw ohne zwingenden grund in narkose um umfangreiche röntgenaufnahmen erstellen zu lassen, die dann “ohne befund” sind? diese “empfehlung” wirkt für mich also nach formel “unwissenheit x google x auf´s aug´drücken”. mal sehen, wer sich dazu hinreissen lässt, entsprechende befunde vorzulegen …

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empfohlen wird weiters “augenuntersuchung (katarakt, PRA)” ohne weitere erklärung.

katarakt, oder auch grauer star, ist eine trübung der linse. bei fortgeschrittenem katarakt kann die getrübte linse operativ entfernt werden. der erbgang ist unbekannt und es gibt formen, die nicht erblich sind. wozu eine einmalige(?) kataraktuntersuchung gut sein soll, ist ein weiteres rätsel der neuen zuchtordnung.

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PRA, progressive retina atrophie, also netzhautablösung ist ein seltener gendefekt. was bisher bekannt ist, ist, dass es eine autosomal rezessive erbkrankheit ist. das heisst, dass der welpe dann erkrankt, wenn er von beiden elternteilen das kranke gen geerbt hat. hat ein hund nur ein erkranktes gen, ist er träger, erkrankt aber nicht. wichtig ist, träger nicht mit trägern zu verpaaren. aber um das einwandfrei tun zu können, bräuchte es einen gentest, den es noch nicht gibt … sinnvoll für die rasse wäre es also, weiter zu denken und blutproben für die laufende studie zu sammeln.

PRA kann ausserdem auch erst in höherem alter auftreten. die späte form entwickelt sich meist erst im alter von drei bis fünf jahren und ist im alter von sechs bis neun jahren im endstatium. ein alter, in dem so mancher “erfolgreiche champion” schon als asche in der urne liegt … sinnvoll wäre also, wenn man sich schon um PRA kümmern möchte, eine wiederkehrende untersuchung samt veröffentlichung der ergebnisse, auch bei hunden, die nicht mehr in der zucht sind. einen sehr jungen irish einmal auf PRA zu untersuchen ist schlicht und ergreifend sinnentleert.

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weitere neuerungen sind:

die welpen dürfen erst nach vollendeter 10. lebenswoche und nicht vor der wurfbesichtigung abgegeben werden. das ist im opimalfall eine woche länger als bisher. wenn die wurfabnahme aber – wodurch auch immer – hinausgezögert wird, haben die welpen auf unbestimmte zeit beim züchter zu verbleiben. zwar hat die wurfabnahme zwischen der 8. und 10. lebenswoche zu erfolgen, doch “die terminvereinbarung zur rechtzeitigen durchführung der wurfabnahme liegt in der verantwortung des züchters.” – was immer das auch heissen mag … wer mit verfolgt, wie zur zeit die wurfabnahme bei einer barsoi-züchterin gerade hinausgezögert wird, kann erahnen, welche konsequenzen das für “unliebsame züchterInnen” haben kann.

neu ist, dass es jetzt 10 stellen in österreich und 1 in deutschland gibt, an der die DCM-untersuchung zur zuchtzulassung erfolgen kann. EKG ist dazu nicht vorgeschrieben! meine erfahrung ist, dass in der tierklinik hollabrunn IMMER ein EKG mit läuft, da die kombination von ultraschall und EKG bewährt ist und sinn macht. ultraschall ist in besonders hohem masse eine sache der (richtigen!) interpretation. der verzicht auf das EKG ist meiner ansicht nach eine aufweichung der DCM-richtlinien. allerdings hat die erhöhung der zur untersuchung frei gegebenen adressen einen preislichen vorteil: es empfiehlt sich, vorab die kosten zu recherchieren. eine stichprobenartige anfrage ergab kosten zwischen € 90,- und € 130,-!

inzestzucht ist in der neuen zuchtordnung definitiv untersagt, nachzucht aus einer solchen verpaarung ist von der zucht ausgeschlossen. inzestzucht wird definiert durch “verpaarung von verwandten ersten grades” (eltern – kinder, vollgeschwister). eine sehr grosszügige auslegung, die manche sich sicher strenger (IC-regelung oder regelung der tschechischen zuchtordnung vergleichbar) gewunschen hätten.

definiert ist auch die “hobbyzucht”: hobbyzucht besteht dann, wenn innerhalb von zwei jahren nicht mehr als sechs würfe pro rasse fallen. 25 würfe mit 5 rassen in zwei jahren gelten also als hobbyzucht, 7 würfe einer rasse im selben zeitraum gelten nicht mehr als hobbyzucht. muss man nicht verstehen und kann – ausserdem – sehr einfach durch eröffnen eines weiteren zwingers oder zwingergemeinschaften “gelöst” werden. dafür fällt jemand, der nicht mindestens alle fünf jahre einen wurf macht, ebenfalls raus. “hobbyzucht” – ein weiteres rätsel der neuen zuchtordnung …

da die bereits für 1. 1. 2007 angekündigte zuchtordnung erst zwei tage vor inkraft treten, nämlich am 30. 12. 2008, veröffentlicht wurde, gibt es noch ein paar übergangsbestimmungen. und wer z.b. eine tragende hündin importiert, muss sich auch nicht an die österreichischen bedingungen halten. für echte hobbyzüchter, die mit ihrer hündin gerade mal einen wurf machen wollen, also durchaus ein reizvolles schlupfloch. rechnet man nämlich alle neu entstehenden kosten zusammen, wird es für echte hobbyzüchterInnen, die nur einen wurf mit ihrer hündin planen ziemlich teuer, bevor überhaupt feststeht, ob mit der hündin gezüchtet werden darf und/oder kann. hunde die vor 31. 12. 2008 bereits in zuchteinsatz waren (rüde hat gedeckt, hündin hat geworfen), müssen der kommission nicht vorgestellt werden.

fraglich ist auch, wieviele rüdenhalterInnen sich diese prozedur freiwillig auf verdacht antun. es ist vermutlich wesentlich einfacher, einen “im ausland stehenden rüden” mit DCM-untersuchung zur zucht zu verwenden, als einen rüden, der in österreich in privathand steht. eine genpoolverengung in österreich gepaart mit der bevorzugung ausländischer deckrüden. es macht also sinn, sich “rüdenparkplätze” im ausland zu suchen. deckrüdenhaltung in österreich ist wohl nur mehr für züchterInnen sinnvoll, die den rüden oft einsetzen wollen. popular sire lässt grüssen …

ein besonders zuckerl der neuen zuchtordnung sind sog. prädikatszucht, prämierte zucht, leistungszucht und elitezucht! frei nach dem motto, schön x schön ergibt wieder schön und schnell x schnell ergibt wieder schnell können züchterInnen nunmehr unter folgenden vier milchmädchenrechnungen wählen, wenn ihnen danach ist:

bei prädikatszucht müssen die elterntiere weiter oben erwähnte zusätzlichen untersuchungen mit negativer befundung aufweisen können. nun, wie “sinnvoll” diese freiwilligen untersuchungen sind, habe ich weiter oben ausführlicher beschrieben. fazit: bauernfängerei also für welpenkäuferInnen, die es nicht besser wissen …

prämierte zucht findet dann statt, wenn beide elterntiere internationale championtitel vorweisen können. also sowas wie showhundezucht. wohin die selektion nach showkriterien führt, wissen interessierte zu gut. und dass aus champion x champion auch optisch weniger ansprechende welpen entspringen können, ist ein offenes geheimnis für jene, die es wissen wollen. fazit: bauernfängerei für welpenkäuferInnen, die es nicht besser wissen …

leistungszucht findet statt, wenn beide elterntiere renn- oder coursinglizenz vorweisen können und mindestens ein elternteil ein nationaler oder internationaler renn- oder coursingchampion ist. schön, dass man sich doch noch mal des “R” besinnt und an den windhund als sporthund denkt. beim irish ist es zur zeit eine herausforderung, die kriterien für den rennchampion zu erfüllen, da es oftmals bestenfalls noch klappt, nationale felder zu bekommen. beim coursing ist es etwas einfacher, da es inzwischen eine gut gewachsene gruppe von coursenden irish wolfhounds in österreich, deutschland und tschechien gibt. die bisherige erfahrung zeigt jedoch, dass es meist am individuellen training liegt, ob der hund läuft, oder nicht. soll auch show-irish geben, die div. renntitel errungen haben. die konkurrenz ist im allgemeinen noch überschaubar. fazit: wer´s braucht …

elitezucht (schönheit & leistung) findet dann statt, wenn beide elterntiere mindestens den österreichischen champion vorweisen können und beide elterntiere eine renn- oder coursinglizenz besitzen sowie mindestens ein elternteil nationaler oder internationaler renn- oder coursingchampion ist. gut, dass man daraus keine “schönheit & leistung & gesundheitsattest”-zucht gemacht hat … die frage ist, ob der österreichische champion pflicht ist oder durch einen ausländisch-nationalen oder internationalen ersetzt werden kann. denn für “unliebsame züchterInnen” ist der österreichische champion zur zeit defacto unerreichbar. ;-) fazit: elitärer begriff

wem das alles schon zu kompliziert ist, der möge sich schon jetzt auf den beitrag zu den “ausführungsbestimmungen zur durchführung der ÖKW..-zuchtzulassung” wirklich freuen!

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