neue nationale coursingordnung.

mit freundlicher genehmigung von schroeders-hundeleben.de

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die lange ersehnte nat. coursingordnung ist “da”. sprich sie hat ihren weg vom beschluss (24. 6. 09, ÖKV vorstand) über PDF-erstellung (3. 8. 09) zu den coursinginteressierten gefunden. ich habe sie gestern auf der FCW-site entdeckt. 13 dichtbeschriebene seiten ist sie lang.gleich in §1 klammert man sich wieder an den – gerichtlich gekippten – dissidenzparagraphen:

<…> die Teilnahme an Coursings von Organisationen, welche von der FCI oder dem ÖKV nicht anerkannt werden, ist verboten.

das lässt auch weiterhin mehr alten staub denn neuen wind vermuten.

neu ist, dass nun bei einem CACIL-bewerb, wenn weniger als 6 hunde am start sind, das CCLA vergeben werden darf! in anderen ländern darf beides bei einem bewerb vergeben werden, aber “das ausland” scheint ja in der österreichischen windhundeszene immer wieder ein schwieriges thema zu sein. so konnte wenigstens eine kompromisslösung durchgefochten werden. immerhin.

ebenfalls neu sind die titel “österreichischer meister” und “landesmeister”. zur vergabe sind jeweils mindestens drei hunde am start voraussetzung. bisher gab es “coursingchampion ÖKWZR” und “ÖKWZR coursingsieger”.

als voraussetzung für CCLA darf das mindestens SG nun auch aus der jugendklasse sein, es gilt nur mehr ein mindestalter von 15 monaten. nach wie vor gibt es keine jahresfrist für den österreichischen coursingchampion. vier CCLA reichen. da die zahl an CCLA-coursings in österreich immer noch nicht sooo gross ist, ergibt sich die andernorts übliche wartefrist ohnehin fast zwangsläufig. um das CCLA zu erhalten, muss der hund auch mind. 80% der möglichen Punktezahl erreichen.

lizenzläufe können – wie schon gehabt – bei trainings abgenommen werden, wenn – und das ist neu – die

Laufbedingungen (Entfernungen, Winkel, Länge der Strecke, Rollenanzahl) usw, der ÖKV -Windhunde Coursingsportordnung entsprechen.

zur rollenzahl findet sich später unter §13. 13. nur mehr folgende angabe:

13. Die Anzahl der Rollen ist dem Gelände und der Streckenführung anzupassen.

aha. die streckenführung hängt also nicht von der anzahl und platzierung der rollen ab, sondern die rollenanzahl passt sich der streckenführung an. gerüchte im vorfeld der neuen coursingordnung, die von “genauen angaben, auch was die anzahl der rollen betrifft” murmelten, lösen sich mit dieser bestimmung in wohlgefallen auf. wenn das gelände langgestreckt und schmal ist, kann ein coursing im extremfall eine lange gerade ohne rollen sein …

nach wie vor bleiben 6 trainingsläufe gefordert, was bei der anzahl an coursings, die in österreich gezogen werden, einfach lange dauert. dazu noch vier lizenzläufe. schont man – vernünftigerweise – den jungen hund und absolviert nur einen trainingslauf pro trainingsmöglichkeit, braucht es also 6 termine, alleine um die erforderlichen trainingsläufe zu sammeln. wenn dann noch eine läufigkeit “dazwischen” kommt, kann es schon mal eine saison dauern, bis man die lizenz hat. ein zeitrahmen, den sich kein bahnhundbesitzer bieten lassen würde …

§6B.7-9 lauten wie folgt:

7. Der Windhund muss zum Nachweis, dass er “einwandfrei” läuft und die Coursinglizenz von der VK beim ÖKV beantragt werden kann, bei den Lizenzläufen mit einem Begleithund der gleichen Rasse starten. Der Begleithund braucht keine Renn/ Coursinglizenz.

8. Bei “Minderrassen” kann mit Genehmigung des Coursingrichters für die erforderlichen Begleithunde bei Lizenzläufen eine Sonderregelung getroffen werden.

9. Die Begleithunde bei „Minderrassen“ sind nach einwandfreiem Laufverhalten (keine Raufer), ca. gleiche Größe, ca. gleiches Gewicht und Schnelligkeit auszuwählen. Welche Windhunderasse momentan unter den Begriff “Minderrasse“ fällt entscheidet der ÖKV. (Begriff ist nur auf die derzeitig vorhandene Coursingpopulation der jeweiligen Rasse anzuwenden).

einwandfrei unter anführungszeichen? was hat das zu bedeuten? muss der hund nun wirklich einwandfrei laufen? der begleithund der gleichen rasse braucht keine renn-/coursinglizenz. soweit, so gut. die begleithunde für minderrassen sind jedoch explizit nach einwandfreiem laufverhalten (diesmal das einwandfrei ohne anführungszeichen!) auszuwählen. heisst das nun, dass ein unlizensierter hund gleicher rasse automatisch kein raufer ist? oder kann das auch ein raufer sein? was genau ist eigentlich ein raufer?

auch weiterhin keine klärung in der sache “minderrassen”. gibt es eine öffentlich einsehbare liste, welche rassen “momentan” minderrassen sind? wie definiert sich “momentan”? wie erfährt ein/e hundehalterIn, was “momentan” eine minderrasse ist? der irish wurde lange zeit als minderrasse gehandelt. ist er das noch immer? oder nicht mehr? ab wievielen lizensierten hunden ist eine rasse keine minderrasse mehr?

wenig klarheit, viel interpretationsspielraum.

wer sich bei §6B.10 durchgesetzt hat, darf an der stelle geraten werden: das italienische windspiel braucht national in österreich auch weiterhin keinen maulkorb zu tragen. (unklar bleibt, ob ein italienisches windspiel, wenn es als begleithund fungiert, einen maulkorb braucht, oder nicht. in punkt 11. steht nämlich, dass der begleithund zwar keine coursinglizenz braucht, aber einen maulkorb trägt.) da aus dem selben umfeld heraus ja kürzlich das ausland im ÖKWz. per einstimmigem vorstandsbeschluss abgeschafft wurde und auch in der aktuell noch gültigen zuchtordnung für italienische windspiele kein auslauf vorzuweisen ist, gehe ich persönlich davon aus, dass österreich sehr bald eine eigene, nationale windhundrasse, nämlich den “greyhound miniatur austriacus” haben wird. besondere merkmale: braucht keinen auslauf und ist unfähig, einen maulkorb zu tragen. eventuell wird er aber auch nicht nach dem land sondern nach der erfinderin benannt …

munter weiter geht es mit §6B.12:

12. Während des Lizenzlaufes muss eindeutig ersichtlich sein, dass der zu lizenzierende Windhund das rassespezifische Jagdverhalten (Hasenschärfe, Arbeitswille, sauberes Laufen) <…>

dies ist das einzige vorkommen des begriffes “rassespezifisch” in der gesamten coursingordnung. was denn nun für die einzelnen rassen spezifisch ist – darüber gibt es keine weitere information. nur im §10.1. bewertung wird nocheinmal auf “das rasseunterschiedliche, rassetypische verhalten” hingewiesen, ohne es näher zu erläutern. mir ist bekannt, dass die leistungsrichterInnen-ausbildung auf rassespezifisches verhalten rücksicht nimmt. auch der hasenzieher (§12.D.3.) muss auf das jagdverhalten der einzelnen rassen achten und entsprechend korrekt ziehen. wie und wo lernt der hasenzieher das? und: wie kommt der/die hundehalterIn nun zu fundierter information darüber, was “rassespezifisch” ist?

ab sofort gibt es für lizenzläufe eine zu erreichende mindestpunktezahl von 60%, damit der lizenzlauf als bestanden gilt. (§6.B.13.) die – ebenfalls im vorfeld gerüchteweise “angekündigte” wesensüberprüfung im rahmen der coursinglizenz ist in der ganzen neuen ordnung nicht erwähnt. vergessen? verdrängt?

und schon in punkt 18 ist das nächste “zuckerl” versteckt! ein hund mit rennlizenz darf problemlos an coursingbewerben teilnehmen. um eine coursinglizenz zu erhalten, muss er aber 4 lizenzläufe absolvieren! vier läufe in bewerben gelten nicht. “nur” die trainingsläufe sind gnädiger weise nicht auch noch zu absolvieren.

18. Will ein Besitzer eines Windhundes mit ÖKV Rennlizenz, eine ÖKV Coursinglizenz erwerben, hat er die Möglichkeit durch das einwandfreie Absolvieren von vier nach der ÖKV -Windhunde Coursingsportordnung ausgetragenen Lizenzläufen eine Coursinglizenz zu beantragen (keine Coursingtrainingsläufe erforderlich).

diese regelung entbehrt jeder sinnhaftigkeit, ist in meinen augen als schikane zu betrachten. wenn für die coursinglizenz zwingend lizenzläufe erforderlich sind, warum darf ein hund mit “nur” rennlizenz dann überhaupt bei einem coursing starten?

auch bisher musste die coursinglizenz nicht verlängert werden (§7 der alten coursingordnung). nun gibt es für whippets und windspiele eine zweite grössenmessung.

C. Gültigkeit der Coursinglizenz:

1. Die ÖKV Coursinglizenz und das Leistungsheft sind bis Ende des Jahres, in dem der Hund das 8. Lebensjahr vollendet, gültig.

2. Bei Whippets und ital. Windspielen, die eine zweite Größenmessung benötigen, tritt die unter Punkt 6.C. 1. beschriebene Regelung erst nach Vorlegung des zweiten Messprotokolls ein.

3. Der Verein in dem der Lizenzbesitzer Mitglied ist hat sämtliche Einträge im Leistungsheft zu kontrollieren und bei Unregelmäßigkeiten, Erreichen des Höchstalters oder bei Disqualifikationen entsprechend den ÖKV Vorgaben zu handeln.

wann und wie der verein die lizenzen kontrolliert, bleibt offen. sinnvollerweise wird bei jedem bewerb überprüft. somit ist wenigstens in diesem bereich sehr viel bürokratie und aufwand reduziert worden. auf seite 5 von 13 seiten …

mangels interesse überspringe ich die grössenmessung windspiel und whippet und gehe weiter zur ausschreibung:

Die Coursingausschreibung für int. und nat. Coursings (Einladung) darf erst nach der Genehmigung und dem erfolgten Terminschutz des Coursings durch den ÖKV versendet werden. In der Coursingausschreibung müssen folgende Punkte aufgeführt sein:

1. Es gilt die ÖKV -Windhunde Coursingsportordnung.

fand sich in der bisherigen coursingordnung kein hinweis auf erwähnung der gültigen ordnung in der ausschreibung, muss nun wohl auch ein internationales coursing nach der ÖKV-Windhunde Coursingsportordnung ausgetragen werden?

die laufzusammenstellung – §9.2. – erfolgt für den ersten lauf durch den veranstalter. es gibt keine regelungen, wie diese laufzusammenstellung zu erfolgen hat. (losen? nach leistung in vorherigen rennen? nach …?)

auf seite 7 zur abwechslung wieder eine gute neuerung:

§9.5. Wenn eine ungerade Anzahl der im Coursingbewerb startenden Hunde pro Klasse, Rasse und Geschlecht besteht, so können Rüden und Hündinnen derselben Rasse und Klasse gemischt laufen um Sololäufe zu vermeiden.

6. Einzelläufe sind nur bei ungerader Starterzahl und nur dann möglich, wenn kein anderer mitlaufender Windhund zu beschaffen ist. Ist es nicht möglich einen lizenzierten Begleithund zu finden, kann, mit Einverständnis des Besitzers des Bewerbsteilnehmers, ein unlizenzierter Begleithund verwendet werden.

Sollte ein geeigneter Begleithund gefunden werden, so startet dieser Windhund ohne Decke/ Coursingshirt und wird nicht für den Bewerb gewertet.

somit dürfen nun auch in einem bewerb, in dem die geschlechter getrennt laufen, die “ungeraden” gemischt laufen. auch wird um einverständnis des besitzers gefragt, wenn ein nicht lizenzierter begleithund verfügbar wäre. eine regelung, die die verantwortung auf den besitzer des “ungeraden” hundes abwälzt. allerdings kennt man national sehr oft die hunde und im zweifelsfall kann man immer noch ablehnen und den eigenen hund solo starten lassen.

bei den bewertungskriterien liegt die tücke im detail: die bewertung des eifers eines windhundes misst sich unter anderem daran, dass der blick beim start auf das lockmittel gerichtet ist. allerdings soll sich am start auch ein sichtschutz (§14.D) befinden, der es den hunden unmöglich macht, das dahinter liegende lockmittel zu sehen. also, wie jetzt …?

auch bei der bewertung der intelligenz zeigt sich, dass gerne abgeschrieben wird von leuten, die von leuten abgeschrieben haben die mal wo was abgeschrieben haben. was einmal geschrieben steht, wird – so scheint es – von niemandem mehr überprüft, auch wenn man bei genauem durchlesen darauf kommen könnte, dass es einen inhaltlichen knoten gibt:

10.5 Intelligenz
Die Intelligenz der Verfolgung lässt den Windhund einer Bahn folgen, die ihn mit Gewandtheit, ohne welche auch der schnellste Windhund keinen Fang erzielt, in eine gute Fangposition bringt. Ein Hund zeigt seine Wendigkeit in dem er Stellung nimmt zwischen dem Lockmittel und der Bahn desselben, um auf rauheres Gelände auszuweichen.

diese übersetzung wurde unhinterfragt und 1:1 aus der FCI-übersetzung ins deutsche übernommen. im englischen originaltext liest sich das ganze aber so:

Intelligence
Intelligence shown in the pursuit will make a Sighthound run a path that will put it in a good position to take the lure, showing an agility without which even the fastest hound will not succeed in a take. A dog will show its intelligence by putting itself between the lure and its path to prevent the lure escaping to rough ground.

intelligenz, wendigkeit – wo ist da der unterschied …? und warum sollte man lesen, was man beschliesst …?

wer schon einmal bei einem coursing teilgenommen hat, weiss, wie unbändig die hunde direkt am start sind. deshalb gibt es den sattelplatz, wo noch in relativer ruhe die letzten handgriffe erledigt werden können. z.b. maulkorb aufsetzen, nochmal sitz der renndecke checken, etc. am start selbst ist jede/r dankbar, wenn es zügig und flott geht. die internationale coursingordnung hat deshalb für den starter nur wenige punkte zu kontrollieren: ob die hunde rechtzeitig beim start sind und von den besitzern ruhig gehalten werden, dass die hunde an der richtigen position stehen (rote decke rechts), dass alle hunde einen genehmigten maulkorb tragen und dass die renndecken korrekt befestigt sind. all dies wird meist schon erledigt, während die hunde noch in ihre startposition gebracht werden. in der nationalen coursingordnung liest sich das programm des starters nun wie folgt:

Am Start kontrolliert der Starter ob:

1. Die Hunde rechtzeitig beim Start sind.

2. Die Hunde beim Start die richtige Farbe der Renndecke, bzw. des Coursingshirts haben, diese auch richtig sitzen und die Hunde in der richtigen Position stehen ( rot –rechts / weiß – links ).

3. Alle Hunde einen genehmigten Maulkorb tragen und dessen richtigen Sitz. Kein Maulkorb für Ital. Windspiele.

4. Scheuklappen sind verboten.

5. Die Kontrolle und das Starten sollen zügig, jedoch ohne Hast erfolgen. Die Windhunde sind ohne Halsband oder Brustgeschirr zu starten.

6. Irgendwelche Machenschaften durch die Hundebesitzer sind sofort zu unterbinden.

7. Das Starten der Hunde erfolgt nach Kommando und Handzeichen des Starters, gut erkennbar für die Coursingrichter und den Hasenzieher.

die richtige farbe der renndecke kann z.b. viel stressfreier bereits am sattelplatz gecheckt werden. wer sollte die am weg von sattelplatz zu start noch wechseln? auch der richtige sitz des maulkorbs lässt sich bequemer am sattelplatz überprüfen. wenn er am weg zum start verloren wird, dann ist er definitiv nicht richtig gesessen … punkt 6 spricht für sich und hat gestern morgen (ich las die coursingordnung zum frühstückskaffee) meine tastatur ernsthaft gefährdet.

bei punkt 7 hab ich einen knoten, aber man möge mir verzeihen, ich bin am start immer sehr mit meinem irish beschäftigt. meine – eingeschränkte – beobachtung sagt mir, das “hasi” liegt hinter dem sichtschutz, welcher sich seitlich vom startplatz befindet. zuerst muss also der hasenzieher das “hasi” in gang bringen und erst, wenn das “hasi” einen bestimmten abstand zu den hunden hat, dürfen die hunde gestartet werden. es mag durchaus wichtig sein, dass der hasenzieher das startzeichen sieht, aber ich weiss auch, dass es sinn macht, wenn die hundebesitzerInnen das startsignal (in meinem fall das kommando) deutlich vernehmen können. alleine schon, um fehlstarts zu vermeiden …

beim thema “FCI-genehmigter maulkorb” hat man die situation bei den irish wolfhounds einfach ausser acht gelassen. es gibt zur zeit keinen “FCI-genehmigten maulkorb”, der den IW’s, die keinen sehr, sehr, sehr femininen kopf haben, genug raum gibt, zu atmen. so laufen fast alle IW, die ich kenne, mit sonderanfertigungen und alle sind noch auf der suche nach dem “perfekten rennmauli in IW-grösse”. zur zeit wird in diesem punkt das reglement einfach nicht beachtet, sonst dürfte kaum ein IW an den start gehen. die windspiellobby sorgt dafür, dass die windspiele in österreich weiterhin keine rennmaulkörbe tragen müssen. beim IW hat man auf ein festschreiben der momentanen situation einfach “vergessen” und so muss man sich weiterhin darauf verlassen, dass sonderanfertigungen bei maulkörben akzeptiert werden.

die sattelplatzaufsicht schiebt – im vergleich zum starter – eine ruhige kugel:

§12.F. Die Sattelplatzaufsicht:

1. Die Sattelplatzaufsicht ist verantwortlich für die Überprüfung der Identität der startenden Windhunde, sie kontrolliert die Laufzusammenstellungen laut Katalog und achtet, dass die richtigen Laufpaare zum Startplatz kommen.

2. Die Sattelplatzaufsicht bekommt ihre Anweisungen vom Coursingleiter.

kommen wir zu den aufgaben des hasenziehers, § 12.D.:

er muss jegliches risiko vermeiden (3.) und die gesundheit hat oberste priorität (4.) soweit, so gut. doch etwas weiter unten steht – im

§13.12. Innerhalb der Fangzone (Gerade 60 – 100 m) ist der Hase verlangsamt zu ziehen, so dass die Hunde die Möglichkeit erhalten ihn während des Laufes zu fangen.

oh, ich höre schon die herzen der feigen hundehalterInnen höher schlagen! das wünschen wir uns doch! dass unsere hunde den hasen im lauf fangen und die reglementierte möglichkeit erhalten, sich von der zugschnur verletzen und einwickeln zu lassen! hurra! so kann man den coursingsport natürlich auch spannend machen. sinnvollerweise platziert man den coursingtierarzt dann auch gleich im zielbereich.

bei den bahnregeln gibt es ein unterschreiten der distanz von 10m zwischen lockmittel und führendem hund als kriterium für einen sofortigen abbruch des rennens. in den internationalen regeln ist immer von ausreichend abstand zwischen lockmittel und hunden die rede. auf der bahn muss das lockmittel mindestens 30m nach der ziellinie mit unverminderter geschwindigkeit gezogen werden. aber auf den letzten 100m eines coursings soll der hund das lockmittel im laufen fangen können?! wem – um himmels willen – ist das eingefallen?!

bei der beschreibung des geländes verlässt mich dann mein verständnis der deutschen sprache:

1. Eine große Wiese entspricht am ehesten dem idealen Gelände für einen Coursing Wettbewerb. Es eignet sich ebenfalls eine leichte Hanglage oder leicht hügeliges Gelände. Ebenso gut sind auch solche Gelände zu bezeichnen, welche mit einzeln stehenden Büschen oder Buschgruppen bewachsen sind.

2. Die Bodenbeschaffenheit muss derart sein, dass keine Steine und Löcher vorhanden sind und dass es griffig ist.

<…>

5. Für den zweiten Durchgang muss die Strecke abgeändert werden. Der Parcours ist größtmöglich den einzelnen Jagdverhalten der Windhunderassen auszulegen und hat alle Leistungskriterien zu beinhalten.

vielleicht kann mir ja jemand beim übersetzen behilflich sein? danke schon mal im voraus.

sehr hilfreich und geschätzt sind immer wieder – siehe rollenanzahl – exakte angaben:

§13.11. Die letzte Rolle vor einem Hindernis muss weit entfernt sein, damit die Hunde sich auf das Hindernis einstellen können.

tja. wie weit denn? die startgerade ist in metern angegeben, für die winkel gibt es °-einteilungen – aber der abstand einer rolle vom hindernis ist – weit. viel spass beim ausdiskutieren, wenn der/die besitzerIn eines hundes feststellt, dass die rolle nicht weit genug entfernt war …

die dopingkontrollbestimmungen sind – gewohnt – schwammig und die innere zerrissenheit wird besonders treffend in §15.2. zum ausdruck gebracht:

§15.2. Bei begründetem Verdacht kann der Tierarzt mit dem Vorsitzenden des Vereines (Veranstalter), dem Schiedsgericht und dem Coursingleiter, nach einstimmigem Beschluss, eine Dopingkontrolle dem Hundebesitzer vorschlagen. Der Hundebesitzer ist angehalten, den Hund einer Dopingkontrolle zu unterziehen.

festgelegt wird, dass der test vom hundebesitzer zu bezahlen ist, wenn der test positiv ist. wer einen negativen dopingtest bezahlt – bleibt offen. der veranstalter? der tierarzt? der coursingleiter? auch der hundebesitzer …? der anhang doping – bisher mit einer auflistung verbotener substanzgruppen – ist überhaupt verschwunden.

die einspruchsregelungen mag jeder für sich selbst durchlesen, ich würde am liebsten diese coursingordnung beeinspruchen …

die beilagen:

Beilagen :
Anhang 1: Meldeschein
Anhang 2: Aufgaben des Tierarztes bei Coursingbewerben
Anhang 3: Schiedsrichter Ordnung
Anhang 4: Beurteilungsblatt für Coursingveranstaltungen
Anhang 5 Vorgeschriebene Rennmaulkörbe und Renndecken
Anhang 6 Verpflichtungserklärung für int. Coursing

habe ich noch nicht gefunden. eine kleine statistische spielerei hab ich mir noch erlaubt:

die internationale renn- und coursingordnung der FCI kommt mit 7.460 worten aus. alleine die neue nationale coursingordnung österreich braucht 6.973 worte (auf 13 seiten). aus wievielen worten die nationale rennordnung besteht, kann mein textverarbeitungsprogramm nicht zählen, da das PDF-file so abgesichert ist, dass es nur drucken erlaubt. zum händischen zählen fehlt mir die muse. es sind aber 14 seiten. ich schätze also, dass die österreichischen, nationalen regeln knapp doppelt so viele worte verwenden, wie die internationale ordnung …

hier wurde die chance vertan, die coursingordnung zu entrümpeln und zu einem schlüssigen, verständlichen und sinnvollem regelwerk zu machen. es wirkt, als hätte in der kommission die ausschlaggebende mehrheit keine ahnung von coursing und die, die mit dem sport vertraut sind, hätten keine chance gehabt, sich durchzusetzen. die wachsende coursinggemeinde in österreich darf sich jetzt also wieder ein paar jährchen mit diesem machwerk herumärgern. eine effiziente arbeit, wie es ein mitglied der rennkommission im windhund.eu-forum beschrieben hat, kann ich nicht erkennen. der einzige trost ist, dass unsere hunde das nicht lesen können und weiterhin ihr “hasi” jagen werden. auf ihre “windhundetypische” art und ohne vorher paragraphen zu studieren.

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RSS Trackback URL 3. September 2009 (11:10)
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