bislang musste eine coursinglizenz jährlich verlängert werden. zu diesen bedingungen wurde auch noch lilly’s lizenz anfang des jahres 2009 ausgestellt. in diesem jahr wurde die nationale coursingordnung überarbeitet und trat am 24. 6. des jahres mit ÖKV-beschluss in kraft. ausführlicher damit befasst habe ich mich in => diesem blogbeitrag. in §6. C. 1. der ÖKV-Windhunde Coursingsportordnung auf seite 5 steht nunmehr folgendes:
C. Gültigkeit der Coursinglizenz:
1. Die ÖKV Coursinglizenz und das Leistungsheft sind bis Ende des Jahres, in dem der Hund das 8. Lebensjahr vollendet, gültig.
2. Bei Whippets und ital. Windspielen, die eine zweite Größenmessung benötigen, tritt die unter Punkt 6.C. 1. beschriebene Regelung erst nach Vorlegung des zweiten Messprotokolls ein.
3. Der Verein in dem der Lizenzbesitzer Mitglied ist hat sämtliche Einträge im Leistungsheft zu kontrollieren und bei Unregelmäßigkeiten, Erreichen des Höchstalters oder bei Disqualifikationen entsprechend den ÖKV Vorgaben zu handeln.
soweit die theorie. doch wie sieht nun die praxis aus?
der TWSV hat das leistungsheft von lilly überprüft. keine unregelmässigkeiten, kein höchstalter erreicht, keine disqualifikation. mitgliedschaft im verein ebenfalls bestätigt. so wurde die lizenz am 18. 11. 09 per EMS an den ÖGV referenten für windhundesport übermittelt. auf nachfrage wurde auch vom TWSV bestätigt, dass die gebühr für die lizenzverlängerung überwiesen ist. und dann wurde einen tag später auch noch das leistungsheft angefordert. ein scan reichte nicht, es musste das original sein. dies wurde am 24. 11. per eingeschriebener sendung nachgereicht.
heute kam lizenz samt leistungsheft retour. und – die überraschung ist gross! – die lizenz wurde wie bisher nur um ein jahr, nämlich für 2010 verlängert. am leistungsheft steht jetzt klein mit bleistift das jahr, bis zu dem eigentlich verlängert werden hätte müssen, nämlich das jahr, in dem lilly ihr 8. lebensjahr vollendet, 2015. und – eine “coursingveranstaltung” wurde ebenfalls ins leistungsheft eingetragen. nämlich “in ordnung für 2010 überprüft – ÖGV windhunde sportreferat” + datumsstempel (25. november 2009) und signatur.
- die veranstaltung “in ordnung für …”
- bleistiftvermerk
- lizenz – verlängert für ein jahr …
- gilt die neue coursingordnung jetzt nur in diesem punkt nicht?
- gilt sie überhaupt nicht?
- gilt sie nur für bestimmte personen?
- liest die coursingordnung ausser mir ohnehin niemand?
- wird sie gelesen, aber nicht verstanden?
fragen über fragen, die ich auch an den ÖKV-vorstand stellen werde, der die neue coursingordnung mit seiner sitzung am 24. 6. 2009 beschlossen hat.



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