wie vor zwei tagen in einem => offenen brief von ing. kurt radnetter bekannt gemacht wurde ist nun vom ÖKWz.-vorstand “erklärt” worden. der komplette text ist => auf der vereinsseite nachzulesen. ich zitiere:
<…> die Elterntiere eindeutig bestimmt und die Gesundheit der Welpen durch einen Tierarzt im Rahmen einer (nicht durch den ÖKWZR erfolgten) Wurfabnahme bestätigt wurde. Somit müssen durch die Verbandskörperschaft (den ÖKWZR) A-Papiere ausgestellt werden! <…>
weiters zitiere ich die zucht- und eintragungsordnung des ÖKWz., die sich mit obiger feststellung ad absurdum führt:
1.12 Gliederung des ÖHZB, Eintragungsbestimmungen
a) Das ÖHZB besteht aus A‐Blatt, B‐Blatt und Anhang (Register)
b) In das A‐Blatt werden Hunde eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKWZR und auch des ÖKV entsprechen. In das B‐Blatt werden jene Hunde eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich der Qualität der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV und / oder der ÖKWZR‐ZEO entsprechen. Die Eintragung in das B‐ Blatt bedeutet, dass die Rassehunde mit einem höheren Risiko bezüglich Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Wesen belastet sind als im A‐Blatt eingetragene Hunde.
<…>
fazit: jede/r züchterIn, der/die sich in österreich an die vorgaben des ÖKWz. hält, ist bescheuert. liebe züchterInnen, macht doch einfach, was ihr glaubt und wie ihr wollt, spart euch zwingerbesichtigungen (mind. € 70,-), zahnzählübungen (mind. € 20,-) und sonstige vorgaben des ÖKWz.. wie ihr jetzt schwarz auf weiss lesen könnt: nach langem hin und her werden die A-papiere dann eh ausgestellt. kostet halt ein bisserle zeit und die doppelte eintragungsgebühr, aber meine güte, dafür spart man sich zwingerbesichtigung mit einer person, die man sowieso nicht im haus haben möchte, wurfabnahme mit jemandem, von dem man freiwillig niemals tierärztliche leistungen in anspruch nehmen würde, zahnzählübungen mit leuten, die sich vorsagen lassen müssen, wo der zahn denn nun fehlt, etc. wenn man zu den ganzen gebühren auch noch die fahrtspesen und zeitaufwand dazurechnet – ist es auch noch billiger sich nicht nach dem ÖKWz. zu richten. nervenschonender ist es sowieso. und angeben kann man mit ÖKWz.-papieren eh schon lange nicht mehr …
ist der ruf erstmal ruiniert, züchtet sich’s ganz ungeniert!
und wer im ausland in einem FCI-verein zuchtverbot hat ist herzlichst eingeladen nach österreich zu kommen. denn hier gilt, dass:
es in der FCI keine Übernahme eines Zuchtverbotes durch ein anderes Land gibt. Somit fehlt uns jegliche Grundlage diese Hunde von der Zucht oder Ausstellungen auszuschließen.





HI,
so wurde von mir bereits im Mai 2009 gewarnt und auch darauf hingewiesen, dass nicht alles gemacht werden muss, was dem ÖKV vorschwebt!
Von: Ing. Kurt Radnetter [kurt@radnetter.cc]
Gesendet: Samstag, 16. Mai 2009 11:43
An: ‘office@windhund.at’
Cc: ‘praesident@windhund.at’; ‘vizepraesident@windhund.at’; ‘office-stv@windhund.at’; ‘zuchtwart@windhund.at’; ‘zuchtwart-stv@windhund.at’; ‘kassa@windhund.at’; ‘kassa-stv@windhund.at’; ‘rennsektionsleiter@windhund.at’; ‘rennsektionsleiter-stv@windhund.at’; ‘fcw@fcw-coursing.at’; ‘h.anschober@eduhi.at’; ‘friedrich.weiss@chello.at’; ‘ursula.kronsteiner@saluki.at’
Betreff: Fall Titze
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Vorstandsmitglieder!
Aus verlässlicher Quelle erfuhr ich, dass der berühmt berüchtigte “Titzewurf” Barsois aus August 2008 nun doch in das ÖHZB eingetragen werden soll und der ÖKV alles unternimmt um dafür Papiere auszufertigen.
Ich hoffe doch und gehe eigentlich davon aus, dass der ÖKWZR nicht auch der Meinung ist, diesem Wurf würden österr. Ahnentafeln zustehen!
In der Beilage sende ich Ihnen den Schriftverkehr, den ich im Jänner 2009 mit dem Zuchtreferat des ÖKV geführt habe und wo sogar auch von Frau Maissen Jarisch eingesehen wurde, dass dieser Wurf nicht in das ÖHZB gehört! Ich habe sehr deutlich und klar die fünf Vergehen aufgeführt und daran hat sich auch bis heute nichts geändert.
Es ist daher keinesfalls einzusehen, dass der ÖKWZR Papiere im Nachhinein ausstellt. Sollte der ÖKV anderer Meinung sein, hoffe ich mit meinen Unterlagen eine Hilfestellung zur Argumentation gegeben zu haben. Gerade das ÖKV Zuchtreferat hat ja schon sehr oft versucht, über die Köpfe der Zuchtklubs etwas zu erzwingen, auch wenn es entgegen den Klubinteressen war. Man muss nicht immer alles im gefälligen Gehorsam tun, was der ÖKV glaubt, dass es richtig ist und wo er versucht seine VKs unter Druck zu setzen! Statuarisch hat der ÖKV auch kein Recht in Zuchtangelegenheiten den Zuchtklubs dreinzureden! Er kann eventuell Wünsche äussern.
Für diesen besagten Wurf kann nur der DWZRV zuständig sein und daher soll der entscheiden wie und was er tun möchte! Nachdem aber gerade in Deutschland noch immer das Zuchtverbot besteht und ausserdem Frau Titze noch andere Vergehen vorgeworfen werden, wird sich der DWZRV hüten, diesen Wurf zu akzeptieren und mit Ahnentafeln auszustatten!
Frau Titze war zum Zeitpunkt der Deckung in Deutschland gemeldet und ihr Zwinger war ein deutscher Barsoi Zwinger!
Auch wenn unglücklicherweise der Wurf in Österreich gefallen ist, wurde er doch unmittelbar danach wieder aus Österreich verfrachtet und niemand aus dem ÖKWZR konnte die erforderlichen Besichtigungen, Abnahmen etc durchführen!
Es besteht daher auch kein Grund für den ÖKV hier aktiv zu werden und mit Gewalt auf eine Lösung zu drängen, die darauf zielt österreichische Papiere für diesen Wurf nachzureichen!
Einzeleintragungen für die jetzt schon 9 monatigen Junghunde sind eine andere Sache, da sie aber keine FCI-Papiere nachweisen können, bleibt bestenfalls nur die Registereintragung!
Ich bitte Sie sehr herzlich diesen Fall mit besonderer Vorsicht zu behandeln und im Sinne der Hunde zu entscheiden.
Wenn Frau Titze jetzt wirklich nach Österreich mit Hauptwohnsitz übersiedelt ist und Zuchtgedanken hegt, so haben die Funktionäre des ÖKWZR besonderes Augenmerk auf regelkonformes Vorgehen und auf einwandfreie Zuchtvorgänge und Zuchtstätte zu legen.
Danke für Ihr Verständnis
mit freundlichen Grüssen
Ing. Kurt Radnetter
HI,
eine Frage noch an den ÖKWZR:
war das Ansinnen von Herrn Weiss, mir meine ÖKV Ehrenmitgliedschaft abzuerkennen, weil ich angeblich unwahre Rundschreiben im Internet verbreite, ernst gemeint und war dies Ansinnen seine geistreiche Idee allein, oder hat er im Auftrag des Klubs gehandelt?
Arm, dieser ÖKWZR…..