der ÖKWz. schreibt heute sinngemäss, dass er die zuchtsperre, die offensichtlich vom DWZRV verhängt wurde, für den ÖKWz. nicht gelten würde. wie kommt der vorstand des ÖKWz. zu dieser ansicht? beide – der DWZRV und der ÖKWz. nehmen für sich in anspruch, im rahmen der FCI zu agieren. die FCI ist eine vereinigung mit => statuten, die frei im netz abrufbar sind. in diesen statuten darf man folgendes im artikel 2, absatz 3 nachlesen:
Durch den Erlass von Sonderreglementen trägt die FCI insbesondere Sorge für:
<…>
h) die gegenseitige Anerkennung der Sanktionen und Verfahren, die seitens der Mitglieder und Vertragspartner aufgestellt wurden.
folgt man der argumentation des ÖKWz.-vorstandes vom 21. 4. 2010:
es in der FCI keine Übernahme eines Zuchtverbotes durch ein anderes Land gibt. Somit fehlt uns jegliche Grundlage diese Hunde von der Zucht oder Ausstellungen auszuschließen.
und spinnt den faden weiter, dürfen unter dem ÖKWz.(-vorstand) dann auch z.b. in deutschland wg. doping gesperrte hunde in österreich um titel laufen? oder in anderen ländern gesperrte richterInnen hierzulande richten? langsam wird mir schwindelig vom kopfschütteln …




HI
danke Margot, Deinem Kommentar ist wohl nix hinzu zu fügen
Kurt