mit folgender ergänzung: in § 6.B.6 steht:
6. Der zu lizenzierende Windhund muss vor dem ersten Lizenzlauf mindestens 6 Trainingsläufe – davon mindestens vier mit einem Laufpartner absolviert haben, diese Trainingsläufe müssen im Trainingsheft vermerkt sein.
im klartext heisst das, dass zum erwerb einer lizenz kein einziger sololauf notwendig ist und damit die “hasenschärfe” des hundes nie überprüft wird …
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