who is responsible for entries in the austrian stud book (OHZB) for sighthounds?
(1) Die Zuständigkeit für die Einreichung zur Eintragung (A-Blatt, B-Blatt oder Register) trägt die zuchtmäßig rassebetreuende VK. Die Entscheidung, einen Hund, von dem kein oder nur ein unvollständiger von der FCI anerkannter Abstammungsnachweis erbracht werden kann, in das Register einzutragen, liegt bei der rassebetreuenden Verbandskörperschaft.

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